Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen innerhalb Deutschlands
1. Angebote und Auftragsabwicklung
1.1 Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend.
1.2 Die Annahme von Aufträgen wird schriftlich bestätigt. Erst mit
unserer Auftragsbestätigung gelten die Aufträge als angenommen. Das
gleiche gilt bei Sofortlieferung ohne Auftragsbestätigung.
1.3 Bei Anfragen, Kataloganforderungen und bei Entgegennahme von Aufträgen werden Daten gespeichert.
2. Preise
Die Preise gelten ab Erfüllungsort für die Lieferung in Euro, zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.
3. Erfüllungsort
3.1 Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Käufers ist Lossburg.
3.2 Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Ort, wo sich die Ware
zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den
Käufer befindet.
4. Versand und Verpackung
4.1 Der Versand erfolgt frei Haus einschließlich Verpackung.
4.2 Bei einem Auftragswert unter EUR 150,00 wird eine Versandkostenpauschale von EUR 6,50 berechnet.
4.3 Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten. Aus der
getroffenen Wahl können uns gegenüber keine Ansprüche abgeleitet werden.
5. Transportgefahr
Der Gefahrübergang erfolgt unbeschadet Ziff. 4 mit der Übergabe an
die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, Firma oder
Anstalt.
6. Umfang der Leistung
6.1 Alle Angaben in Abbildungen, Prospekten, Katalogen und in der
Werbung stellen neben der Produktbeschreibung keine
Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Solche Angaben sind nur verbindlich,
wenn sie als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.
6.2 Bei Sonderanfertigungen sind aus technischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% zulässig.
7. Lieferzeit – Lieferpflicht
7.1 Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung.
7.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
Ware den Ort der Versendung verlassen hat oder die Versandbereitschaft
mitgeteilt ist.
7.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel,
Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, allen Fällen von höherer
Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die
Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind.
Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unter- bzw. Vertragslieferanten
eintreten. Sofern durch diese Umstände darüber hinaus der Inhalt der
Leistung erheblich verändert wird, befreit uns dies für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur
Lieferung.
7.4 Unbefriedigende Auskünfte über Käufer berechtigen uns,
Abschlüsse und Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zu stornieren.
8. Aufrechnung oder Zurückhaltung
Eine Aufrechnung des Käufers mit etwaigen von uns bestrittenen und
nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft.
Das gilt auch für den kaufmännischen Verkehr unter Einbezug der
Zurückbehaltung von Zahlungen.
9. Software
9.1 Nach dem heutigen Stand der Technik ist eine absolut fehlerfreie
Erstellung von Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme nicht,
bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich. Vertragsgegenstand ist
ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch tauglich ist. Dem Käufer obliegt die Prüfung, ob die
Programmfunktionen seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm
selbstverantwortlich getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
9.2 Werden Programme für käufereigene Hardware eingesetzt, ist der
Käufer für das Zusammenwirken der Programme mit seiner Hardware selbst
verantwortlich.
9.3 Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind
urheberrechtlich geschützt. Der Käufer verpflichtet sich, diese
Programme ausschließlich für sich bzw. im Rahmen der mit ihm vertraglich
getroffenen Vereinbarung einzusetzen. Mit Entgegennahme der Programme
verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu
vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den
Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen
und keinem unbefugtem Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu
stellen. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Käufer zur
Schadensersatzleistung verpflichtet.
10. Montage
10.1 Rechtzeitig vor Montagebeginn hat der Käufer die nötigen
Angaben über die Lage verdeckt geführter Energieleitungen oder ähnlicher
Anlagen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
10.2 Wird die Montage gegen Einzelberechnung durchgeführt, vergütet
uns der Käufer die bei der Auftragserteilung vereinbarten
Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn-
und Feiertagsarbeit sowie die Reisekosten. Reisezeiten gelten als
Arbeitszeit, wobei für An- und Abfahrt der tatsächliche Aufwand
berechnet wird.
11. Abnahme
11.1 Die Gefahr geht am Tage der Abnahme auf den Käufer über. Dies
gilt auch für Teilabnahmen, so diese nach Art und Beschaffenheit der
Teilleistungen herbeigeführt werden können.
11.2 Verlangt der Käufer keine Abnahme, so gilt die Leistung nach
Ablauf von 10 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die
Fertigstellung als abgenommen. Dies gilt auch für Teilabnahmen.
11.3 Wird die Leistung auf Wunsch des Käufers oder aus von ihm zu
vertretenden Gründen verzögert, geht die Gefahr für die Zeit der
Verzögerung auf den Käufer über. Die entsprechenden Kosten für
Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche
Reisen hat der Käufer zu tragen.
12. Mängelrüge (Beanstandungen)
12.1 Bei Beanstandungen der Art, der Beschaffenheit und der Menge
der gelieferten Ware haften wir nur, wenn der Käufer die Ware auf
Mängelfreiheit und Vollständigkeit überprüft und uns dabei entdeckte
Mängel mit genauer Beschreibung unverzüglich und schriftlich anzeigt.
Versäumt der Käufer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelrüge, gilt
die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der
Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls
unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch wegen dieser
Mängel als genehmigt.
12.2 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware.
12.3 Keine Gewährleistung wird übernommen für fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafte,
nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter
Betriebsmittel oder Austauschteile mangelhafter Einbauteile oder für
Fehler, die durch elektronische oder elektrische Einflüsse oder
gleichartige Tatbestände entstanden sind.
12.4 Die Gewährleistung wird auch aufgehoben, wenn der Käufer oder
ein Dritter ohne unsere vorherige Genehmigung änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten durchführt.
12.5 Bei begründeten Beanstandungen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
12.6 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wählt der Käufer wegen eines
Mangels den Rücktritt vom Vertrag, verzichtet er auf die Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen.
13. Schadensersatzansprüche
Wir haften nicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, für die leicht
fahrlässige Verletzung von Pflichten duch uns, unsere gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf
den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachten
Verzug oder Unmöglichkeit haften wir nicht. Dies gilt nicht in Fällen
verschuldensunabhängiger Haftung.
14. Zahlung, Verzug, Fälligkeit
14.1 Rechnungen sind zahlbar
a) 10 Tage nach Lieferung rein Netto
b) 30 Tage nach Lieferung abzgl. 2% Skonto.
14.2 Skonto wird erst ab einem Rechnungsendbetrag von mehr als EUR 1000,00 gewährt.
14.3 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Letztere nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung.
14.4 Gerät der Käufer in Verzug, sind wir nach unserer Wahl
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware abzüglich der dabei anfallenden Kosten (in der Regel 20%
des Warenwertes) zurückzunehmen.
14.5 Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bleiben in jedem Falle von diesen Maßnahmen unberührt.
14.6 Wenn wir Mitteilung über eine Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers erhalten, oder wenn der Käufer Vorräte
oder Außenstände als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, haben
wir das Recht, alle Zahlungsvereinbarungen aufzuheben, sofortige
Barzahlung, oder Rücksendung der Ware zu verlangen, vom Vertrag
zurückzutreten bzw. Vorauszahlung zu verlangen oder gegen Nachnahme zu
liefern.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher
Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen,
künftig entstehender Forderungen und Einlösungen von Schecks und
Wechseln unser Eigentum.
15.2 Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen ist der Käufer berechtigt, die Ware zu veräußern und zu verarbeiten.
15.3 Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden mit seiner Zahlungseinstellung oder
dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
beantragt wird. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer
nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes unserer
Vorbehaltsware zum Fakturenwert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
15.4 Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten
aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar anteilig
auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist und wir hieran in Höhe des
Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Uns steht an dieser Zession
ein im Verhältnis zum Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum
Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen
Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des
echten Factoring verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende
Forderung gegen den Factor an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen an. Der
Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie
er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt
und wir ihm keine anderen Anweisungen geben. Der Käufer ist
verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns
zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der
einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben, die Abtretung
seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns alle für die Geltendmachung der
abgetretenden Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen.
15.5 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne
unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und
der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Eigentumsvorbehalt steht uns
nicht nur für den anerkannten und abstrakten Schlusssaldo, sondern auch
für den kausalen Saldo zu. Wir geben schon jetzt vollbezahlte
Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende
Sicherung die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten steht uns zu. Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. Verfügung über die
abgetretenen Forderungen sowie unechtes Factoring sind unzulässig.
15.6 Wird unsere Ware gepfändet oder sonst von Dritten in Anspruch
genommen, so hat uns der Käufer unverzüglich davon Mitteilung zu machen,
unser Eigentum sowohl dem Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu
bestätigen und uns bei der Geltendmachung unseres Eigentums behilflich
zu sein.
15.7 Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts die gelieferte
Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir
dies ausdrücklich erklären.
15.8 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns. Er hat sie
gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern. Der Käufer tritt
hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der in Satz 2
genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige
Ersatzpflichtige zustehen, in Höhe unserer Forderungen unwiderruflich an
uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich
das Amtsgericht Freudenstadt, wenn der Käufer Kaufmann bzw. eine
öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
17. Anerkenntnis
Obige Bedingungen gelten für alle Verkäufe. Der Käufer anerkennt sie
durch Kaufabschluss sowie durch widerspruchslose Entgegennahme unserer
Auftragsbestätigung. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht
anerkannt, es sei denn, dass wir diese schriftlich bestätigen.
18. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen
die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der
Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz
1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der
Widerruf ist zu richten an:
Postanschrift:
ThiKarP GbR
Oberndorferstraße 7
72290 Loßburg
Fon: +49 (0) 74 46 / 916 25-0
Fax: +49 (0) 74 46 / 916 25-1
eMail: info@thikarp.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen
(z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der
Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten,
soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der
Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen
Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie
haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder
wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs
noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn
später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr
gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr
Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf
die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei
Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe der Ware bereits
zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen
hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere
Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt
nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten
(z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich
vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen
Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht
zusteht.
Ihre Rücktritts- und Widerrufsrechte sind rechtlich in unseren AGB verankert.
Diese Webseite verwendet Cookies
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Cookie EinstellungenAktzeptieren
Privatsphäre & Cookie Richtlinie
Überblick über den Datenschutz
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die Cookies, die als notwendig eingestuft werden, in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der grundlegenden Funktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Dritten, die uns helfen zu analysieren und zu verstehen, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Das Ablehnen einiger dieser Cookies kann jedoch Auswirkungen auf Ihr Surferlebnis haben.
Notwendige Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Cookies gewährleisten grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website, anonym.