Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen innerhalb Deutschlands
1. Angebote und Auftragsabwicklung
  • 1.1 Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend.
  • 1.2 Die Annahme von Aufträgen wird schriftlich bestätigt. Erst mit unserer Auftragsbestätigung gelten die Aufträge als angenommen. Das gleiche gilt bei Sofortlieferung ohne Auftragsbestätigung.
  • 1.3 Bei Anfragen, Kataloganforderungen und bei Entgegennahme von Aufträgen werden Daten gespeichert.
2. Preise
  • Die Preise gelten ab Erfüllungsort für die Lieferung in Euro, zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.
3. Erfüllungsort
  • 3.1 Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Käufers ist Lossburg.
  • 3.2 Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Käufer befindet.
4. Versand und Verpackung
  • 4.1 Der Versand erfolgt frei Haus einschließlich Verpackung.
  • 4.2 Bei einem Auftragswert unter EUR 150,00 wird eine Versandkostenpauschale von EUR 6,50 berechnet.
  • 4.3 Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten. Aus der getroffenen Wahl können uns gegenüber keine Ansprüche abgeleitet werden.
5. Transportgefahr
  • Der Gefahrübergang erfolgt unbeschadet Ziff. 4 mit der Übergabe an die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, Firma oder Anstalt.
6. Umfang der Leistung
  • 6.1 Alle Angaben in Abbildungen, Prospekten, Katalogen und in der Werbung stellen neben der Produktbeschreibung keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn sie als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.
  • 6.2 Bei Sonderanfertigungen sind aus technischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% zulässig.
7. Lieferzeit – Lieferpflicht
  • 7.1 Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung.
  • 7.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den Ort der Versendung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  • 7.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, allen Fällen von höherer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unter- bzw. Vertragslieferanten eintreten. Sofern durch diese Umstände darüber hinaus der Inhalt der Leistung erheblich verändert wird, befreit uns dies für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.
  • 7.4 Unbefriedigende Auskünfte über Käufer berechtigen uns, Abschlüsse und Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zu stornieren.
8. Aufrechnung oder Zurückhaltung
  • Eine Aufrechnung des Käufers mit etwaigen von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Das gilt auch für den kaufmännischen Verkehr unter Einbezug der Zurückbehaltung von Zahlungen.
9. Software
  • 9.1 Nach dem heutigen Stand der Technik ist eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme nicht, bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich. Vertragsgegenstand ist ein Programm, das für den üblichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch tauglich ist. Dem Käufer obliegt die Prüfung, ob die Programmfunktionen seinen Anforderungen genügen oder in der von ihm selbstverantwortlich getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
  • 9.2 Werden Programme für käufereigene Hardware eingesetzt, ist der Käufer für das Zusammenwirken der Programme mit seiner Hardware selbst verantwortlich.
  • 9.3 Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Käufer verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich bzw. im Rahmen der mit ihm vertraglich getroffenen Vereinbarung einzusetzen. Mit Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugtem Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Käufer zur Schadensersatzleistung verpflichtet.
10. Montage
  • 10.1 Rechtzeitig vor Montagebeginn hat der Käufer die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Energieleitungen oder ähnlicher Anlagen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
  • 10.2 Wird die Montage gegen Einzelberechnung durchgeführt, vergütet uns der Käufer die bei der Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die Reisekosten. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, wobei für An- und Abfahrt der tatsächliche Aufwand berechnet wird.
11. Abnahme
  • 11.1 Die Gefahr geht am Tage der Abnahme auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teilabnahmen, so diese nach Art und Beschaffenheit der Teilleistungen herbeigeführt werden können.
  • 11.2 Verlangt der Käufer keine Abnahme, so gilt die Leistung nach Ablauf von 10 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen. Dies gilt auch für Teilabnahmen.
  • 11.3 Wird die Leistung auf Wunsch des Käufers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen hat der Käufer zu tragen.
12. Mängelrüge (Beanstandungen)
  • 12.1 Bei Beanstandungen der Art, der Beschaffenheit und der Menge der gelieferten Ware haften wir nur, wenn der Käufer die Ware auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit überprüft und uns dabei entdeckte Mängel mit genauer Beschreibung unverzüglich und schriftlich anzeigt. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelrüge, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch wegen dieser Mängel als genehmigt.
  • 12.2 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware.
  • 12.3 Keine Gewährleistung wird übernommen für fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafte, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschteile mangelhafter Einbauteile oder für Fehler, die durch elektronische oder elektrische Einflüsse oder gleichartige Tatbestände entstanden sind.
  • 12.4 Die Gewährleistung wird auch aufgehoben, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne unsere vorherige Genehmigung änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durchführt.
  • 12.5 Bei begründeten Beanstandungen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  • 12.6 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wählt der Käufer wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, verzichtet er auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
13. Schadensersatzansprüche
  • Wir haften nicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten duch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachten Verzug oder Unmöglichkeit haften wir nicht. Dies gilt nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung.
14. Zahlung, Verzug, Fälligkeit
  • 14.1 Rechnungen sind zahlbar
    • a) 10 Tage nach Lieferung rein Netto
    • b) 30 Tage nach Lieferung abzgl. 2% Skonto.
  • 14.2 Skonto wird erst ab einem Rechnungsendbetrag von mehr als EUR 1000,00 gewährt.
  • 14.3 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Letztere nur nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung.
  • 14.4 Gerät der Käufer in Verzug, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware abzüglich der dabei anfallenden Kosten (in der Regel 20% des Warenwertes) zurückzunehmen.
  • 14.5 Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz bleiben in jedem Falle von diesen Maßnahmen unberührt.
  • 14.6 Wenn wir Mitteilung über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers erhalten, oder wenn der Käufer Vorräte oder Außenstände als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, haben wir das Recht, alle Zahlungsvereinbarungen aufzuheben, sofortige Barzahlung, oder Rücksendung der Ware zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Vorauszahlung zu verlangen oder gegen Nachnahme zu liefern.
15. Eigentumsvorbehalt
  • 15.1 Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen, künftig entstehender Forderungen und Einlösungen von Schecks und Wechseln unser Eigentum.
  • 15.2 Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen ist der Käufer berechtigt, die Ware zu veräußern und zu verarbeiten.
  • 15.3 Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten, enden mit seiner Zahlungseinstellung oder dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
  • 15.4 Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist und wir hieran in Höhe des Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Uns steht an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factoring verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wir nehmen die Abtretungen an. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt und wir ihm keine anderen Anweisungen geben. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenden Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen.
  • 15.5 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Eigentumsvorbehalt steht uns nicht nur für den anerkannten und abstrakten Schlusssaldo, sondern auch für den kausalen Saldo zu. Wir geben schon jetzt vollbezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. Verfügung über die abgetretenen Forderungen sowie unechtes Factoring sind unzulässig.
  • 15.6 Wird unsere Ware gepfändet oder sonst von Dritten in Anspruch genommen, so hat uns der Käufer unverzüglich davon Mitteilung zu machen, unser Eigentum sowohl dem Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen und uns bei der Geltendmachung unseres Eigentums behilflich zu sein.
  • 15.7 Nehmen wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts die gelieferte Ware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
  • 15.8 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der in Satz 2 genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzpflichtige zustehen, in Höhe unserer Forderungen unwiderruflich an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
16. Gerichtsstand
  • Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das Amtsgericht Freudenstadt, wenn der Käufer Kaufmann bzw. eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
17. Anerkenntnis
  • Obige Bedingungen gelten für alle Verkäufe. Der Käufer anerkennt sie durch Kaufabschluss sowie durch widerspruchslose Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir diese schriftlich bestätigen.
18. Widerrufsrecht
  • Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
  • Postanschrift:
  • ThiKarP GbR
  • Oberndorferstraße 7
  • 72290 Loßburg
  • Fon: +49 (0) 74 46 / 916 25-0
  • Fax: +49 (0) 74 46 / 916 25-1
  • eMail: info@thikarp.de
  • Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  • Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.
  • Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
  • Ihre Rücktritts- und Widerrufsrechte sind rechtlich in unseren AGB verankert.